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Student will Urteil zu Studiengebühren in Karlsruhe anfechten
Richter: Grundsatz des unentgeltlichen Schulbesuchs verletzt
13.06.2008
WIESBADEN (dpa) Ein Student will das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofes zur Rechtmäßigkeit von Studiengebühren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anfechten. Gegen das Urteil der hessischen Verfassungsrichter sei in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt worden, teilte der Anwalt des Studenten heute in Wiesbaden mit.
Der Staatsgerichtshof hatte am Montag die Studiengebühren im Bundesland für zulässig erklärt. Der von der SPD gestellte Präsident des Gerichts, Klaus Lange, hatte im Namen von fünf Kollegen die Minderheitenmeinung vertreten, das Gesetz verletze den Grundsatz des unentgeltlichen Schulbesuchs in der Landesverfassung. Es sei widersinnig, die Aufnahme von Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren als Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Studenten zu werten.
Mit dieser Argumentation will auch der Anwalt des Studenten in Karlsruhe antreten. Nach Artikel 59 der Landesverfassung muss Unterricht an öffentlichen Schulen unentgeltlich sein. Derselbe Artikel räumt aber die Möglichkeit eines „angemessenen Schulgeldes“ ein, sofern die „wirtschaftliche Lage des Schülers“ es erlaubt. In Hessen gibt es günstige Kredite zur Finanzierung der Studienbeiträge.
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